Über die Effektivität klinischer Behandlungen

Es war einmal, wo das „British Medical Journal“ (BMJ) Daten über die Wirksamkeit klinischer Behandlungen[1] veröffentlichte. Eine der letzten Veröffentlichungen erfolgte mit der Einführung der Gen-Injektionen gegen SARS-CoV-2, salopp „Coronaimpfungen“ genannt.

Der Beitrag in der BMJ dazu zeigte sich sichtlich unbeeindruckt von der angeblichen 95-prozentigen Wirksamkeit, die letztendlich auf einem statistischen Trick beruhte. Und der sah wie folgt aus:

Eine Arbeit aus dem Jahr 2013 beschäftigte sich mit der „Anpassung der internationalen evidenzbasierten klinischen Leitlinien für die Praxis“.[2] Hier führt ein Link zu einer Veröffentlichung von BMJ, der aber nicht mehr verfügbar ist. Eine Suche im Archiv förderte dann zu Tage, dass BMJ die Veröffentlichung dieser Daten eingestellt und durch ein neues Tool ersetzt hat.

Soweit so gut.

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Die vorliegende Arbeit diskutiert dann Ergebnisse, die aus dem Jahr 2007 stammen. Bereits da sah die evidenzbasierte Wirklichkeit der Schulmedizin alles andere als rosig aus. Denn so lässt sich die Wirksamkeit klinischer Behandlungen grafisch darstellen:

effektivitaet klinischer behandlungen

Was hier sofort ins Auge springt ist, dass bei 50 % der Behandlungen die Wirksamkeit unbekannt ist. Oder mit anderen Worten: 50 % der Behandlungen und Medikamentengaben beruhen auf Glauben und nicht auf Wissen.

Nur 11 % der 3000 Behandlungen zeigten sich als nutzbringend.

15 % (3 +5 +7) zeigten keinen Effekt oder waren ineffektiv oder waren für die Patienten schädlich.

24 % waren „möglicherweise“ nutzbringend und wirksam. Sicherheit für einen Nutzen bzw. Wirksamkeit gab es nicht, da es hierfür keine ausreichend hohe Evidenz gab.

Fazit

Zu 89 % beruht die Wirksamkeit der Schulmedizin auf einer Illusion von Wirksamkeit, die werbewirksam als „evidenzbasierte Medizin“ verkauft und beworben wird, ohne dabei evidenzbasiert zu sein.

Wenn das nächste Mal jemand von „evidenzbasierter Medizin“ spricht, denken Sie daran, dass nur für 11 % der medizinischen Maßnahmen ausreichende Beweise vorliegen, um als „nützlich“ eingestuft zu werden.

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Quellen:

Dieser Beitrag wurde am 03.09.2023 erstellt.

René Gräber
René Gräberhttps://www.renegraeber.de
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