Das „Corona-Schutz-Gesetz“ – Eine kurze Nachbetrachtung

Die Webseite des Bundesrats gab eine interessante Pressemitteilung heraus, datiert vom 12.11.2020.

Hier wird dem Leser erklärt, warum Geschwindigkeit keine Hexerei ist. Bezugnehmend auf bereits damals gemachte Ankündigungen, dass in einer Sondersitzung am 18. November 2020 (15:00 Uhr – die Präzision der Zeitangabe ist doch vertrauenerweckend, oder?) der Bundesrat über die „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ abstimmen würde, wurde hier noch einmal betont, dass die Zustimmung des Bundesrates notwendig sei, um das neue Gesetz in Kraft treten zu lassen. Denn wir leben ja in einer Demokratie, oder?

Grundlage dieser Abstimmung war das bereits hier diskutierte „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Eile ohne Weile

Die Webseite freute sich, denn es sollten 3 Verfassungsorgane an einem Tag geben.

Da soll noch jemand sagen, unsere Volksvertreter wären faule Säcke. Das Gegenteil ist der Fall! Denn der Bundestagsbeschluss sollte sofort vom Bundesrat befürwortet werden, worauf dann der Bundespräsident das neue Gesetz unterzeichnen sollte, worauf es dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden dürfe.

Und so ist es dann ja auch gekommen.

Und damit haben wir jetzt das neue Gesetz, mit dessen Hilfe Herr und Frau Ottonormalverbraucher auf das Niveau von Menschenmaterial reduziert werden.

Natürlich war ja schnelles Handeln in dieser Krise das Gebot der Stunde, weil sonst das gesamte Land in einem Meer von Toten versinkt. Hier der Beweis:

coronaschutzgesetz

Man beachte die rote Kurve am Bodensatz der Darstellung. Wegen genau dieser Kurve werden jetzt die demokratischen Errungenschaften in die Tonne gestampft, während die weiter oben angesiedelten Kurven nie Gegenstand einer solchen Überlegung waren.

Was ist hier los, wenn eine Mikro-Mortalität Grundlage für derartige Maßnahmen wird, während eine massive Mortalität über Jahre hinweg niemanden interessiert zu haben scheint?

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Auf der Bundesrat-Webseite ist man sich sicher, dass man das alles richtig macht. Warum? Weil man es bereits schon einmal so gemacht hatte, nämlich am 27. März 2020. Hier war das „1. Bevölkerungsschutzgesetz“ per Sondersitzung beschlossen worden. Und dann gab es noch ein 2. Bevölkerungsschutzgesetz, welches am 15. Mai 2020 „ebenfalls Frist verkürzt“ (also in aller Eile) durchgepaukt wurde.

Man sieht, nicht nur die neuen RNA-„Impfungen“ werden im Eilverfahren auf den Markt geworfen, wo man durch eine sogenannte „Teleskopierung“ die Testverfahren zeitlich verkürzt, indem man definierte Testverläufe nicht mehr hintereinander vollzieht, sondern parallel verlaufen lässt. Genau das passiert wohl beim neuen Ermächtigungsgesetz 2.0 ebenfalls.

Denn die Bundesrat-Webseite spricht von „Parallele Entwürfe in beiden Häusern“. Und hier erzählt man stolz, wie man den gesamten Prozess hat abkürzen können. Einzelheiten erspare ich mir, weil sie bestenfalls dazu geeignet sind, Nausea zu erzeugen.

Nur so viel: Der Bundesrat gibt sich hier durchaus „kritisch“, indem er fordert, dass die Schutzmaßnahmen in der neuen Rechtsgrundlage konkretisiert werden müssten. Heißt das, dass der Bundesrat gerne konkret sehen möchte, wie und wie weit die bürgerlichen Freiheiten zerstört werden sollen?

Fazit

Man hatte es eilig in Berlin, sich auf den Thron in Deutschland zu hieven. Dies scheint wohl absolute Bedingung zu sein, um einen reibungslosen Verlauf der Einführung der neuen Impfungen zu gewährleisten.

Denn es hat den Anschein, dass die Bereitschaft in der Bevölkerung, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, im Verlauf der letzten Monate zu deutlich abgenommen hat. Da geht man wohl auf Nummer sicher und eliminiert das Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit, welches ein Stolperstein für eine Pflichtimpfung sein könnte.

Die hier durchgeführten angeblichen medizinischen Maßnahmen zum „Schutz der Bevölkerung“ werden seltsamerweise nicht von Medizinern oder Bio-Wissenschaftlern ausgedacht und durchgesetzt, sondern von Bankkaufleuten und Windows-Programmierern.

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Kleine Anmerkung: Die Sache mit den „5 Wundermitteln“ ist mit Abstand der beliebteste Newsletter, den meine Patienten gerne lesen…

Beitragsbild: 123rf.com – Heiko Kueverling

Dieser Beitrag wurde am 6.12.2020 erstellt.

René Gräber
René Gräberhttps://www.renegraeber.de
Seit 1998 bin ich in eigener Naturheilpraxis tätig und begleite seitdem Patienten mit den unterschiedlichsten Beschwerden und Erkrankungen. Der Name dieser Webseite ist dabei mein Motto: Gesundheitliche Aufklärung. Aber die "Gesundheitliche Aufklärung" braucht auch Sie! Ohne GEZ Gebühren und Steuermillionen kämpfen wir gegen Zensur und Abmahnungen. "Gesundheitliche Aufklärung" ist vollkommen unabhängig, überparteilich und kostenfrei (keine Paywall). Wir investieren viel Zeit, Geld und Arbeit, um ihnen Beiträge jenseits des "Medizin-Mainstreams" anbieten zu können. Wir freuen uns daher über jede Unterstützung! Helfen Sie bitte mit! Zum helfen klicken Sie bitte HIER.

3 Kommentare

  1. Den Newsletter zu diesem Beitrag habe ich als Web.de-Kundin nicht erhalten.

    Antwort René Gräber:
    Dieser Beitrag ging auch (noch) nicht an den Newsletter raus…

  2. Lieber Rene
    Darf ich hier noch eine weitere „Besonderheit“ der Corona Pandemie hinzufügen.
    Diesmal aus der Schweiz.
    Seit letztem Jahr 2020 wird uns eingetrichtert, dass die Krankenhäuser überfüllt sind und die Pflegefachschaft auf ein Burn-out zu geht. Jedoch gemäss eines neuen Dokumentarfilms des SF2 (TV) 2021, betitelt “ Der Wettkampf der Spitäler“ hat die schweizer Regierung zusammen mit den Kantonen beschlossen von den 200 Spitälern, schweizweit, 150 zu schliessen – und das während einer Pandemie!
    Begründung: die Qualität der kleineren Spitäler sei nicht mehr ausreichend und wegen mangelnden Patienten finanziell nicht tragbar. Somit werden die 50 Grossspitäler zu Moluchen gemacht, damit jeder Patient das Beste vom Besten bekommt und sich so richtig wohlfühlen kann. Wo oder wie die „Heerscharen“ von Covid Patienten untergebracht werden sollen, ist mir ein Rätsel.
    „Hier ist doch etwas faul im State Dänemark“.
    Soll ich lachen oder weinen?
    Herzlich,
    Irene MacKay

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