Neuer Impfstoff – neuer Impfstatus
Absurdistan Teil 228:
- Ab 1. Oktober sind nur noch dreifach Geimpfte „vollständig geimpft“
- weil Impfstoff verfallen ist, bestellt Lauterbach nochmal für 830 Millionen Euro Gentechnik Spritzstoff.
Mehr dazu: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/lauterbach-bestellt-neuen-corona-impfstoff-fuer-830-millionen-euro/
Todesfälle in Neuseeland auf Rekordhoch – trotz Impfung
Neu Seeland im Jahr 2022: 95% der über 12-jährigen sind mit der Gentechnik-Spritze versorgt. Seit über 9 Monaten Maskenpflicht.
Dennoch steigen die Covid-Todesfälle auf ein Rekordhoch. Solche „Merkwürdigkeiten“ werden gar nicht mehr hinterfragt.
Stattdessen ist das Bundesverfassungsgericht in Deutschland unter der Leitung von Herrn Harbarth in Deutschland der Meinung, dass die Impfpflicht im „Gesundheitswesen“ verfassungskonform sei…
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Teilimpfpflicht im Gesundheitswesen
Verfassungsrichter billigen „Teilimpfpflicht“ (einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen)
Begründung: „Dass sich Beschäftigte im Gesundheitswesen gegen Corona immunisieren lassen müssen, sei rechtens. Ihre möglichen Bedenken seien nicht so wichtig wie der Schutz gefährdeter Menschen.“
Weiter:
„Auch der Umstand, dass eine Impfung nicht komplett davor schützt, den Erreger weiterzugeben, ändert aus Sicht des Karlsruher Gerichts nichts an dieser Einschätzung. Denn es sei weiterhin davon auszugehen, dass eine Impfung „jedenfalls einen relevanten – wenn auch mit der Zeit abnehmenden – Schutz vor einer Infektion auch mit der aktuell vorherrschenden Omikronvariante des Virus bietet“.
Quelle: sueddeutsche.de
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Sehr interessantes Urteil zur einrichtungsbezogene Impfpflicht:
Laut VG Hannover darf die Behörde bei Nichtvorlage eines Impfausweises KEIN Zwangsgeld verhängen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen und die Impfentscheidung laut Bundesverfassungsgericht freiwillig ist.
Anderslautende Merkblätter ändern daran nichts, weil sie keine Rechtsnormqualität besitzen, sondern nur Behördenansicht sind.
Die gut begründete Entscheidung dürfte bundesweit gelten, weil sie allein aus dem IfSG abgeleitet wurde und nicht aus landesrechtlichen Vorschriften.
Dem Gericht zufolge gibt es – entgegen anderslautenden Medienberichten – keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland.
Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal – Dokument: VG Hannover 15. Kammer | 15 B 1609/22 | Beschluss | Infektionsschutzrecht (Coronavirus) – Vorlage Immunitätsnachweis – Antrag nach § 123 VwGO | Langtext vorhanden
Intensivbetten von Ungeimpften und Geboosterten
49,2% Geboosterte auf Intensivstationen, offiziell laut DIVI.
Anteil der nicht Gentechnisch-Modifizierten (sog. „Ungeimpfte“): 18,6%
Aber immerhin sollte diese ja vor schweren Verläufen schützen – oder?
Danke an Henning Rosenbuch für das Teilen der Statistik.
Zahlen von Deutschland und Schweden korrigiert
Die Zahlenakrobaten machen munter weiter. In einem Beitrag des Ärzteblatts heißt es dazu: „Übersterblichkeit: WHO-Autoren korrigieren Daten für Deutschland und Schweden“
Ursprünglich:
„Deutschland bescheinigte die WHO trotz strenger Lockdowns eine höhere Übersterblichkeit als einigen Nachbarländern, unter anderem auch Schweden. Hierzulande seien pro 100.000 Einwohner 116 Menschen mehr gestorben als erwartet. In Schweden soll die Übersterblichkeit mit 56 Menschen deutlich darunter gelegen haben. Die Bild titelte daraufhin „Coronazeugnis der WHO: So schlecht ist Deutschland durch die Pandemie gekommen“.
Dann wurde „nachkorrigiert“. Für Schweden und Deutschland wäre die Übersterblichkeit nun „vergleichbar“.
Aha: Schweden fast ohne Maßnahmen und Deutschland mit den fast strengsten „Maßnahmen“. Und? Was hat es gebracht?
„Warum manche Menschen kein Corona hatten“
Na? Immer noch kein Corona gehabt?
Corona-Maßnahmen
Vorbereitung auf die Herbst-Welle gefordert
Die WELT:
„Die Gesundheitsminister der Länder dringen auf rechtzeitige Vorbereitungen für eine neue Corona-Welle in Deutschland ab Herbst. «Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen», erklärte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne aus Sachsen-Anhalt, nach einer Videoschalte mit Bundesminister Karl Lauterbach (beide SPD) am Montag.
Der Bund soll demnach rasch einen «Masterplan» ausarbeiten und mit den Ländern abstimmen. Dazu gehören soll auch eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes.„
Das bedeutet dann wohl wieder das „übliche“: Lockdown, Masken, usw.
Herzlichen Glückwunsch. Aber in allen Bundesländern wurden die Lockdowner ja wiedergewählt.
Veränderungen nach Aufhebung der Maßnahmen
Die Schweiz ist jetzt seit mehr als 13 Wochen ohne Maßnahmen, in Deutschland sind es knapp 7 Wochen.
Wenn sich nach Aufhebung der Maßnahmen „nichts“ tut – wieso sollte dann die Einführung der „Maßnahmen“ etwas bringen?
Danke an Henning Rosenbusch für die Grafik: https://t.me/rosenbusch
FFP2-Maskenpflicht in Österreich auch im Sommer
Österreich, 17.5.: wissenschaftliche Begründung für die Maske NULL. Darum geht es auch nicht. Die Menschen sollen sich endlich an den Maulkorb gewöhnen.
Politik
Lauterbach wirft 830 Millionen Euro zum Fenster raus
Ohne zu wissen, ob und wie viele benötigt werden, bestellt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach neue Impfdosen – „wegen der kommenden Corona-Welle im Herbst“. Großbritannien ist zum Schluss gekommen, dass es keinen weiteren Impfstoff braucht. Der Grund dafür trifft auch auf Deutschland zu.“
Grundrechte schützen und die Bürger vor einem übergriffigen Staat beschützen? Das war einmal.
Mit der Entscheidung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht rechtens sei, hat das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal gezeigt, dass die Bürger von ihm keinen Schutz vor einem übergriffigen Staat erwarten dürfen.
Der Erste Senat unter dem berüchtigten Senatsführer Harbarth hat sämtliche Argumente, die gegen Impfpflicht sprechen konsequent ignoriert:
- fehlender Fremdschutz,
- Impfnebenwirkungen,
- niedrige Infektionszahlen
Fortan heißt es: „Im Zweifel für den Staat und dessen Regierung.“
Beitrag des Cicero:
Gerichtsurteil aus Japan
JAPAN: Erstmals entscheidet ein Gericht, dass die von Tokio angeordnete Verkürzung der Geschäftszeiten angesichts der COVID-Verbreitung rechtswidrig“ war:
Gerichte in Deutschland: Schulschließung, Grundrechte-Einschränkung, Lockdown, usw. alles in Ordnung.
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Dieser Beitrag wurde am 22.5.2022 erstellt.