Der Masern-Virus-Prozess wurde am 12.3.2015 mit einem spektakulären Fehlurteil fortgesetzt, gegen das wir Berufung einlegen werden, sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.
Der Gutachter Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski von der Universität Rostock hat ausgesagt, dass das Masern-Virus widerlegt ist, wenn darin „Ribosomen“ (typische Zellstrukturen; Eiweißfabriken der Zelle) vorkommen. Viren sind durch die Abwesenheit von Ribosomen definiert und es gibt weltweit kein Virus mit Ribosomen, so der Gutachter.
In der Gerichtsakte liegt ein Dokument des Nationalen Referenz Instituts für Masern am Robert Koch-Institut (RKI) vor, in dem das RKI bestätigt, dass das behauptete Masern-Virus „Ribosomen“ enthält. Damit ist bewiesen, dass die Behauptungen zum Masern-Virus widerlegt sind und Dr. Lanka die „Wetten, dass es das Masern-Virus nicht gibt!“ – Wette gewonnen hat.
Das Gericht hat verhindert, dass Dr. Lanka in der Verhandlung selbst vortragen und den Gutachter befragen konnte. So war es Dr. Lanka in dieser Verhandlung nicht möglich, die unwahren Aussagen des Gutachters zu widerlegen, wonach die von Dr. Bardens vorgelegten Publikationen die Kriterien der Wissenschaftlichkeit erfüllen. Der Gutachter sagte in Bezug auf das Masern-Virus vorsorglich aus, dass in der Biologie die strengen Regeln der Wissenschaft wie in der Physik nicht gelten.
In einer Zusammenfassung zum Prozess, die demnächst erscheinen wird, legen wir dar, dass die von Dr. Bardens vorgelegten Publikationen keine wissenschaftlichen Publikationen sind, weil darin Kontrollversuche als Grundvoraussetzung wissenschaftlichen Arbeitens nicht vorkommen. In Wirklichkeit beweisen die Ergebnisse der Versuche, dass typische Bestandteile und Eigenschaften von Zellen als Masern-Virus fehlgedeutet wurden
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Aufgrund der Nachfrage, führen wir weitere Seminare zum Masern-Virus-Prozess und seinen Hintergründen durch.
Dr. Stefan Lanka
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