Geheime Forschungskooperation von Uni Köln und Bayer HealthCare AG
Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Universität Köln und die Bayer AG hatten sich zuvor über das Votum des NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der einen Auskunftsanspruch feststellte, hinweggesetzt und auf einer Geheimhaltung beharrt.
Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren:
„Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen – zumal in einem so sensiblen Bereich wie der Pharmaforschung. Eine solche Kontrolle ist nur mit Kenntnis der Vertragsbedingungen möglich. Wir müssen verhindern, dass die universitäre Forschung vollkommen den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet wird.“
Axel Köhler-Schnura (CBG) ergänzt:
„In zunehmenden Maße vereinnahmen multinationale Konzerne die Universitäten als preiswerte Forschungseinrichtungen und missbrauchen öffentliche Gelder für privatwirtschaftliche Profite. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre wird dadurch pervertiert“.
Die Forderung nach einer Veröffentlichung des Vertrags wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, unter anderem Transparency International, den Ärzte-Verbänden IPPNW und Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie medico international. Die Initiativen hatten der Universität einen Fragenkatalog zur Kooperation mit Bayer vorgelegt, der mit dem Hinweis auf angebliche „Geschäftsgeheimnisse“ jedoch unbeantwortet geblieben war.
Das Kölner Universitätsklinikum hatte mit dem Bayer-Konzern vor drei Jahren eine Forschungskooperation in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Die Vertragsbedingungen blieben geheim. So ist ungeklärt, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, ob auch Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird.
Weiter sagt Philipp Mimkes:
„Immer häufiger werden pharmakologische Studien vom Design, über die Auswertung bis hin zur Publikation von der Industrie kontrolliert. Um den wirtschaftlichen Erfolg eines Medikamentes nicht zu gefährden, verschwinden negative Studienergebnisse regelmäßig in der Schublade. Wir halten die Klage daher für grundsätzlich wichtig, damit Ärzte und Pharmakologen auch künftig unabhängig forschen können“.
Alle Informationen zur Kampagne: www.cbgnetwork.de/2730.html
Presse Information vom 17. Mai 2011 – Coordination gegen BAYER-Gefahren
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
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Inzwischen sind Anfang Juni 2011 in den Medien auch Geheimverträge der HU und der TU Universitäten in Berlin mit der Deutschen Bank aufgetaucht!
Regelrechte Knebelverträge, die Gott sei Dank jetzt durch den Leak zumindest nicht mehr geheim sind…
An der Uni Karlsruhe, am KIT Institut gab es ein ähnliches Problem mit geheimer Militärforschung!
Was daraus geworden ist, wäre interessant zu recherchieren…
Da an der Uni Karlsruhe die Militärforschung geheim war bzw. das große Ganze nicht überblickt werden konnte, war es für die Bachelorabsolventen, die nur Teilprobleme in ihrer Abschlussarbeit zu lösen hatten, unmöglich herauszufinden wofür letztendlich ihre Forschungsergebnisse benutzt werden.