Der Masern-Virus-Prozess: Die Richter haben Probleme

Stand 15. April 2015, von Dr. Stefan Lanka, WissenschafPlus:

Im Masern-Virus-Prozess ist das am 12.3.2015 aus dem Stuhl gefällte Urteil immer noch nicht zugestellt. Dabei muss ein sog. Stuhlurteil, das im Zivilrecht sehr selten gefällt wird, entsprechend des § 315 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) innerhalb von drei Wochen nach Urteilsfällung ausgestellt werden. Das wäre der 2.4.2015 gewesen. Es kann geschlussfolgert werden, dass die Richter bei der schriftlichen Begründung des Urteils Mühe haben oder sich uneins sind.

In der Zwischenzeit mehren sich die wissenschaftlichen Mitteilungen und Publikationen, die beweisen, dass das, was als krankmachende Viren, z.B. als ein Masern-Virus fehlgedeutet wurde und wird, in Wirklichkeit ganz normale Transport- und Kommunikationsteilchen von Zellen sind. Die Fachbegriffe hierzu: Exosomes, Extracellular Vesikels, Microvesicel und Mitochondrial-derived Vesicles.

Man muss sich das vorstellen: Zwei Richter und eine Richterin versuchen sehr ungeschickt die unwissenschaftliche und damit widerrechtliche Impf-Gesundheitspolitik zu legitimieren und werden gleichzeitig durch die wissenschaftliche Grundlagenforschung widerlegt!

Das Positive an ihrem Tun ist, dass sie mit dazu beitragen, dass die Fehlentwicklung großer Teile der westlichen Hochschulmedizin schneller und effektiver bekannt wird, als wenn sich die Richter „geschickter“ verhalten hätten.

Wir bieten weiterhin in Langenargen am Bodensee Vorträge und Tagesseminare zu diesem Thema an, aber auch wie die Biologie bei Gesundheit und Krankheit in Wirklichkeit funktioniert. Dr. Lanka kommt bei Interesse gerne in Ihre Region, um Vorträge und Seminare zu halten. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür unter info@wissenschafftplus.de

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Sascha René
Sascha René
Sascha René Amolsch Widmet sich seit über 20 Jahren der ganzheitlichen Gesundheit und der Erforschung verschiedener Heilmethoden. Seine Leidenschaft: die Natur, körperliche wie geistige Grenzen erweitern und intensiv leben. Seine feste Überzeugung: Gesundheit beginnt mit Selbstverantwortung und grundsätzlich ist nichts unheilbar. Alle Heilung liegt in der Natur und im Verstehen der natürlichen Lebensgesetze. Der Name dieser Webseite ist dabei mein Motto: Gesundheitliche Aufklärung. Aber die "Gesundheitliche Aufklärung" braucht auch Sie! Ohne GEZ Gebühren und Steuermillionen kämpfen wir gegen Zensur und Abmahnungen. "Gesundheitliche Aufklärung" ist vollkommen unabhängig, überparteilich und kostenfrei (keine Paywall). Wir investieren viel Zeit, Geld und Arbeit, um ihnen Beiträge jenseits des "Medizin-Mainstreams" anbieten zu können. Wir freuen uns daher über jede Unterstützung! Helfen Sie bitte mit! Zum helfen klicken Sie bitte HIER.

7 Kommentare

  1. Machen Viren wirklich krank, oder sind Viren nicht vielmehr sekundärer Natur ? Sie erregen Aufmerksamkeit bezüglich eines primären Ungleichgewichts. Somit passt der Begriff Erreger, nur bezieht er sich nicht auf die Krankheit, sondern auf die Aufmerksamkeit, mittels Symptom. Daher gibt es im Grunde tatsächlich keine krankmachenden Viren, denn es braucht erst das Ungleichgewicht, damit die Viren in Erscheinung treten, um wieder in Einklang zu bringen, was aus dem Tritt geraten ist
    Gruß

    • Dass Vieren nicht die Erreger einer Krankheit sind, sondern erst nach der Inkubation auftreten, hat schon Anita Petek-Dimmer in ihrer „Kritische Analyse der Impfproblematik“ beschrieben. Sie führt aus, dass Vieren erst nach dem Auftreten der ersten Krankheitssymptome im Verdauungstrakt, Blut und ZNS nachweisbar sind. Als Quelle führt sie an: A. Wiskott et. Al., Lehrbuch der Kinderheitkunde, 4. Auflage, Thieme Verlag, S. 17-23. Was erzählen uns hingegen Ärzte, Bundesgesundheitsministerium et. Al.? Und eine weitere Frage sei gestattet: coi bono?

      • Na dann kannst Du Dich ja einfach mal mit einem beliebigen Virus infizieren lassen, vielleicht Hepatitis, Ebola, HIV etc.
        Kann Dir ja nichts passieren, wenn ‚Anita Petek-Dimmer‘ das in ihrem Buch geschrieben hat.
        Wenn Du dann trotzdem krank wirst, kannst Du ja die Trulla verklagen.

  2. Tja, da hat wohl wieder mal ein Hobby-Jurist Blödsinn erzählt.
    Diese 3-Wochen Frist gibt es nicht. Das ist die Frist für einen Verkündigungstermin nach Urteilsspruch, die genau bei ‚Stuhlurteilen‘ nicht gilt, da der Verkündigungstermin in dem Fall der Verhandlungstag ist und somit die Frist eingehalten wurde.
    Die Frist für die Zustellung der Urteilsverkündung beträgt 5 Monate (§ 517 ZPO).

    • Das Urteil ist übrigens inzwischen verkündet und rechtskräftig.
      Die sehr ausführliche Bergründung scheint den Richtern keine wirklichen Schwierigkeiten gemacht zu haben, auch wenn Herr L. sich da was zusammenphantasiert.
      Von der angekündigten ‚Berufung‘ ist auch nichts mehr zu hören.

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