Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind natürliche Substanzen, die in Pflanzen der Gattung Hanf (Cannabis) vorkommen. Trotz ihrer gemeinsamen Herkunft haben beide unterschiedliche Eigenschaften.
THC zählt zu den psychoaktiven Substanzen auf Cannabinoid-Basis. Sie ist die hauptsächliche Substanz, von der die berauschende Wirkung ausgeht. In natürlicher Form liegt THC als Säure(n) vor.
Erst eine Decarboxylierung (Abspaltung von Kohlenstoffdioxid) wandelt die Säure(n) zu dem eigentlich wirksamen THC um. In der Praxis wird dies durch einfache Trocknung des Pflanzenmaterials bewerkstelligt.
Die Verteilung der Substanz innerhalb der Pflanzen ist relativ großen Schwankungen unterworfen. Die höchsten Konzentrationen lassen sich in den unbefruchteten weiblichen Blütenständen (bis zu 20 Prozent) finden.
Der THC-Gehalt in den übrigen Pflanzenteilen liegt bei rund einem Prozent. Die Samen enthalten so gut wie überhaupt kein THC. Männliche Pflanzen sind praktisch THC-frei. Die Blätter der weiblichen Pflanzen enthalten immerhin noch bis zu sechs Prozent.
Aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften unterliegt die Substanz in Deutschland den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Dies gilt für die natürlichen, sowie für die synthetischen THC-Produkte. Die rechtlichen Bestimmungen zu den verschiedenen THC-Isomeren und Metaboliten sind sehr komplex.
Es gibt hier „verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige“ Varianten (Δ9-THC), sowie „verkehrsfähige und verschreibungsfähige“ Varianten (Δ9-trans-THC, Drabinol). Daneben gibt es noch Isomere, die vollkommen „verkehrsunfähig“ sind.
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Für die auf dem Markt befindlichen Produkte für medizinische Zwecke lässt sich sagen, dass es sich in jedem Fall um ein Arzneimittel handelt, das von einem Arzt verschrieben werden muss. Frei verkäufliche Präparate mit diesen Inhaltsstoffen sind auf jeden Fall illegal.
Cannabidiol dagegen hat keine starke psychoaktive Wirksamkeit. Ähnlich wie THC kommt die Substanz auch nur in weiblichen Pflanzen vor. Wie bei THC auch, liegt CBD in der Pflanze primär als Säure vor.
Ähnlich wie THC bindet die Substanz an die Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2. Während THC durch diese Bindung besagte Rezeptoren aktiviert, wirkt CBD in genau umgekehrter Richtung: es blockiert die Rezeptoren.
Wegen der unterschiedlichen Wirkspektren ist auch das Einsatzgebiet beider Substanzen relativ unterschiedlich. Während die Wirksamkeit von THC relativ gut verstanden wird, gibt es beim CBD noch eine Menge ungeklärte Fragen.
Obwohl CBD kein sehr starkes psychoaktives Potenzial hat, gilt die Substanz dennoch als verschreibungspflichtig. Nichtsdestotrotz scheint es (bald?) in Deutschland Cannabidiol-Präparate zu geben, die als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden.
Ein Beitrag der „Deutschen Apotheker Zeitung“[1] diskutiert die Absicht eines Schweizer Pharma-Unternehmens, CBD-haltige Präparate in Deutschland einzuführen. Dies sind Tinkturen und eine Art Creme. Der Gehalt an THC, der aufgrund der gemeinsamen Quelle fast unvermeidbar ist, liegt unter 0,2 Prozent.
Da stellt sich natürlich die Frage, wie eine Pharmafirma und deren deutsche Vertreter eine verschreibungspflichtige Substanz legal als Nahrungsergänzungsmittel vertreiben können?
Laut Angaben der eben zitierten „Apothekerzeitung“ scheint hier der Gehalt an THC der ausschlaggebende Faktor zu sein. Dieser muss unter 0,2 Prozent liegen. Wie es ausschaut, darf sogar die Hanfsorte, aus der das CBD gewonnen wird, nachweislich nicht mehr als 0,2 Prozent THC bilden können. Erst dann ist das Produkt geeignet, als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden zu können.
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Quelle:
Dieser Beitrag wurde am 15.01.2023 erstellt.
VIELEN DANK FÜR DIE KOMPETENTEN WUNDERVOLLEN GESUNDHEITSBEITRÄGE.
AUCH GROSSEN DANK FÜR IHREN MUT GERADE IN DIESEN ZEITEN FÜR IHRE FANTASTISCHE AUFKLÄRUNG.
LIEBE GRÜSSE
SVAMYTA ANITA STIRNIMANN
Antwort René Gräber:
Ganz herzlichen Dank für das vertrauen!